FAQ
Die Arbeitgebermitgliedschaft ist die rechtliche Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber, Fitnessstudio und Mitarbeitendem, wenn Firmenfitness über jobfit100 abgerechnet wird. Sie definiert die Abläufe und Verantwortlichkeiten, damit Zuschüsse rechtssicher, transparent und steuerkonform abgewickelt werden können.
Der Vertrag wird zwischen dem Arbeitgeber und dem Fitnessstudio geschlossen. Das Mitglied selbst ist kein Vertragspartner, sondern sogenannter Drittbegünstigter im Sinne des § 328 BGB. Es profitiert also von den Zuschüssen, ohne Teil der eigentlichen Vereinbarung zu sein.
In der Arbeitgebermitgliedschaft wird geregelt, wie sich der monatliche Mitgliedsbeitrag zusammensetzt. Das Fitnessstudio legt den Gesamtbetrag der Mitgliedschaft fest, der Arbeitgeber übernimmt davon einen festen Zuschuss (Arbeitgeberanteil), und das Mitglied zahlt den verbleibenden Anteil direkt an das Studio. Die gesamte Abrechnung erfolgt automatisiert über das Portal jobfit100, das alle Zahlungen eindeutig zuordnet und dokumentiert.
Ebenso wird in der Arbeitgebermitgliedschaft definiert, dass Änderungen an Zuschüssen oder Beiträgen einseitig mit Wirkung zum Folgemonat vorgenommen werden können, wenn sie rechtzeitig über das Portal hinterlegt werden. Auch die Beendigung der Arbeitgebermitgliedschaft ist geregelt: Sie kann bis zum 20. eines Monats zum Monatsende durch Arbeitgeber, Fitnessstudio oder Mitglied gekündigt werden, wobei der Studiovertrag des Mitglieds davon unberührt bleibt.
Die steuerliche Einordnung des Arbeitgeberzuschusses obliegt dabei vollständig dem Arbeitgeber. Liegt der Zuschuss unter der Freigrenze von 50 Euro pro Monat (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG), kann er als Sachbezug gelten. Eine Barauszahlung oder freie Verwendung des Zuschusses ist jedoch ausgeschlossen.
Auch der Datenschutz ist Bestandteil der Arbeitgebermitgliedschaft. Arbeitgeber, Fitnessstudio und jobfit100 handeln jeweils als eigenständige Verantwortliche nach DSGVO und verarbeiten ausschließlich die Daten, die für ihren jeweiligen Aufgabenbereich erforderlich sind.
Insgesamt schafft die Arbeitgebermitgliedschaft eine klare, rechtlich saubere Grundlage für die Abrechnung von Firmenfitness. Sie hält die Beziehungen zwischen den Beteiligten transparent, definiert Zuständigkeiten eindeutig und sorgt für einen reibungslosen Ablauf im gesamten Prozess.